Fahrerlaubnisklasse B

Mit der Fahrerlaubnisklasse B darfst du KFZ fahren, die mit max. 8 Sitzplätzen plus den Fahrersitz ausgestattet sind. Die in der Zulassungsbescheinigung eingetragene zulässige Gesamtmasse darf jedoch 3,5 t nicht übersteigen. Wenn du dahinter noch einen Anhänger hängen möchtest – kein Problem! Einen Anhänger von 750 kg zulässiger Gesamtmasse darfst du in jedem Fall mit der Fahrerlaubnis Klasse B fahren. Wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers größer als 750 kg ist, musst du Folgendes beachten: Die zulässige Gesamtmasse des Zuges darf 3,5 t nicht übersteigen.
 
Bei uns kannst du die Ausbildung und Prüfung auf einen Schaltwagen oder auf einem Automatikwagen machen. Mit dem Automatikwagen darfst du dann anschließend auch nur Autos mit Automatikgetriebe fahren. Mit dem Schaltwagen darfst du anschließend beide Varianten fahren. Die Ausbildung mit der Schlüsselzahl B 197 bieten wir nicht an.

Theoretischer Unterricht

„Huch, schon Schluss?“ Das ist eine Aussage, die unsere Fahrschüler am Ende der Unterrichtsstunde häufig treffen. Unsere theoretische Ausbildung findet nach den pädagogischen Grundsätzen für einen erfolgreichen Unterricht statt. Mithilfe von Gruppenarbeiten, Diskussionen, Arbeitsblättern oder verschiedene visuelle Darstellungen arbeiten wir mit euch gemeinsam die Schwerpunkte der Themen heraus. Aktive Teilnahme von dir ist wünschenswert und hilft, Wissen fest im Gehirn zu verankern. Aber keine Angst, wir stellen niemanden bloß und wenn du nichts sagen möchtest, dann musst du das natürlich auch nicht!
Wie viele Unterrichte du für den Autoführerschein (Klasse B) besuchen musst, richtet sich danach, ob du eventuell schon eine Fahrerlaubnis, wie zum Beispiel Klasse AM / Roller, hast. Generell gilt, dass du bei uns kostenlos weitere als die von dem Gesetz vorgeschriebenen Unterrichte besuchen darfst!
GrundstoffKlasse B
ohne Vorbesitz12 x 90 min2 x 90 min
mit Vorbesitz6x 90 min2 x 90 min

Praktische Ausbildung

Eine angenehme und stressfreie Atmosphäre wird bei uns groß geschrieben, auch in schwierigen Verkehrssituationen.
Wir loben dich für Gutes und arbeiten zusammen mit dir an deinen Schwächen. Keinesfalls setzen wir dich zu sehr unter Druck oder verhalten uns cholerisch.
Die Ausbildung verläuft nach dem 5-Stufen-Plan – Grundstufe, Aufbaustufe, Leistungsstufe, Stufe der Sonderfahrten, Reife- und Teststufe.
Einen Prüftermin ins Auge zu fassen ist immer erst in Absprache nach dem Erreichen der vierten Stufe möglich. Wir geben dir regelmäßig Rückmeldungen darüber, in welcher Stufe du dich befindest.

Die vorgeschriebenen Sonderfahrten der PKW-Klassen sind folgende:

ÜberlandfahrtenAutobahnfahrtenNachtfahrten
Klasse B543

Begleitetes Fahren ab 17

In NRW darfst du seit dem 14.9.2005 auch schon mit 17 Jahren die Fahrerlaubnis Klasse B oder BE erwerben. Allerdings muss dich bis zu deinem 18. Geburtstag jemand begleiten, wenn du fährst. Die Begleitpersonen (es dürfen so viele sein, wie du magst) musst du vorher festlegen, denn du musst sie namentlich in deine Prüfbescheinigung eintragen lassen. Sie müssen mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens 5 Jahren die Fahrerlaubnis Klasse B (oder 3) besitzen und dürfen maximal 1 Punkt in Flensburg haben. Die Überprüfung durch das Straßenverkehrsamt kostet zusätzlich zur Antragsgebühr 10 Euro pro einzutragende Person.
Deine Ausbildung beginnen kannst du bereits ein halbes Jahr vor deinem 17. Geburtstag. Ansonsten läuft alles genauso ab wie bei den anderen Schülern: Theoretische Unterrichte, Fahrstunden, Sonderfahrten, Prüfung… alles gleich.
Bei bestandener Prüfung bekommst du deine Prüfbescheinigung ausgehändigt, die nur in Deutschland und Österreich gültig ist. Mit 18 Jahren tauscht du die dann einfach in deinen Kartenführerschein um. Dies solltest du möglichst zeitnah machen, da die Geltungsdauer der vorläufigen Fahrberechtigung 3 Monate nach deinem 18. Geburtstag endet.

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