Fahrerlaubnisklasse B
Theoretischer Unterricht
| Grundstoff | Klasse B | |
|---|---|---|
| ohne Vorbesitz | 12 x 90 min | 2 x 90 min |
| mit Vorbesitz | 6x 90 min | 2 x 90 min |
Praktische Ausbildung
Eine angenehme und stressfreie Atmosphäre wird bei uns groß geschrieben, auch in schwierigen Verkehrssituationen.
Wir loben dich für Gutes und arbeiten zusammen mit dir an deinen Schwächen. Keinesfalls setzen wir dich zu sehr unter Druck oder verhalten uns cholerisch.
Die Ausbildung verläuft nach dem 5-Stufen-Plan – Grundstufe, Aufbaustufe, Leistungsstufe, Stufe der Sonderfahrten, Reife- und Teststufe.
Einen Prüftermin ins Auge zu fassen ist immer erst in Absprache nach dem Erreichen der vierten Stufe möglich. Wir geben dir regelmäßig Rückmeldungen darüber, in welcher Stufe du dich befindest.
Die vorgeschriebenen Sonderfahrten der PKW-Klassen sind folgende:
| Überlandfahrten | Autobahnfahrten | Nachtfahrten | |
|---|---|---|---|
| Klasse B | 5 | 4 | 3 |
Begleitetes Fahren ab 17
In NRW darfst du seit dem 14.9.2005 auch schon mit 17 Jahren die Fahrerlaubnis Klasse B oder BE erwerben. Allerdings muss dich bis zu deinem 18. Geburtstag jemand begleiten, wenn du fährst. Die Begleitpersonen (es dürfen so viele sein, wie du magst) musst du vorher festlegen, denn du musst sie namentlich in deine Prüfbescheinigung eintragen lassen. Sie müssen mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens 5 Jahren die Fahrerlaubnis Klasse B (oder 3) besitzen und dürfen maximal 1 Punkt in Flensburg haben. Die Überprüfung durch das Straßenverkehrsamt kostet zusätzlich zur Antragsgebühr 10 Euro pro einzutragende Person.
Deine Ausbildung beginnen kannst du bereits ein halbes Jahr vor deinem 17. Geburtstag. Ansonsten läuft alles genauso ab wie bei den anderen Schülern: Theoretische Unterrichte, Fahrstunden, Sonderfahrten, Prüfung… alles gleich.
Bei bestandener Prüfung bekommst du deine Prüfbescheinigung ausgehändigt, die nur in Deutschland und Österreich gültig ist. Mit 18 Jahren tauscht du die dann einfach in deinen Kartenführerschein um. Dies solltest du möglichst zeitnah machen, da die Geltungsdauer der vorläufigen Fahrberechtigung 3 Monate nach deinem 18. Geburtstag endet.
