Begleitetes Fahren ab 17

In NRW darf man seit dem 14.9.2005 auch schon mit 17 Jahren die Fahrerlaubnis Klasse B oder BE erwerben. Allerdings muss Sie bis zu Ihrem 18. Geburtstag jemand begleiten, wenn Sie fahren. Die Begleitpersonen (es dürfen so viele sein, wie man mag) müssen Sie vorher festlegen, denn Sie müssen sie namentlich in Ihre Prüfbescheinigung eintragen lassen. Die Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens 5 Jahren die Fahrerlaubnis Klasse B (oder 3) besitzen und dürfen maximal 3 Punkte in Flensburg haben. Die Überprüfung durch das Straßenverkehrsamt kostet zusätzlich zur Antragsgebühr 10 Euro pro einzutragene Person.
Ihre Ausbildung beginnen können Sie bereits ein halbes Jahr vor Ihrem 17. Geburtstag. Ansonsten läuft alles genauso ab wie bei den anderen Schülern: Theoretische Unterrichte, Fahrstunden, Sonderfahrten, Prüfung... alles gleich.
Bei bestandener Prüfung bekommen Sie Ihre Prüfbescheinigung ausgehändigt, die nur in Deutschland und seit einiger Zeit auch in Österreich gültig ist. Mit 18 Jahren tauschen Sie diese dann einfach in Ihren Kartenführerschein um. Dies sollten Sie möglichst zeitnah machen, da die Geltungsdauer der vorläufigen Fahrberechtigung 3 Monate nach ihrem 18. Geburtstag endet.