Fahrerlaubnisklasse B

Mit der Fahrerlaubnisklasse B dürfen Sie KFZ fahren, die mit max. 8 Sitzplätzen plus den Fahrersitz ausgestattet sind. Die in der Zulassungsbescheinigung eingetragene zulässige Gesamtmasse darf jedoch 3,5 t nicht übersteigen. Wenn Sie dahinter noch einen Anhänger hängen möchten - kein Problem! Einen Anhänger von 750 kg zulässiger Gesamtmasse dürfen Sie in jedem Fall mit der Fahrerlaubnis Klasse B fahren. Wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers größer als 750 kg ist, müssen Sie Folgendes beachten:

Die zulässige Gesamtmasse des Zuges darf 3,5 t nicht übersteigen.

Vor dem 19.01.2013 spielte hierbei auch das Leergewicht des Zugfahrzeugs noch eine Rolle. Diese etwas komplizierte Sache entfällt jetzt netterweise - und zwar auch für alljene die vor dem 19.01.2013 ihren Klasse B Führerschein gemacht haben!

Neu ist auch, dass die Klasse B nicht mehr zum Führen von Trikes berechtigt. Diese Fahrzeuge fallen jetzt in die entsprechenden Motorradklassen. Für diejenigen unter Ihnen, die ihre Fahrerlaubniss Klasse B vor dem 19.01.2013 erworben haben trifft das nicht zu - hier gilt der Besitzstand.

Wenn Sie Fragen haben - wir beraten Sie gerne! Eine detalierte Übersicht der neuen Fahrerlaubnisklassen finden Sie unter: www.bmvbs.de/Fuehrerschein2013

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