BF (Begleitetes Fahren ab) 17
In NRW darf man seit dem 14.9.2005 auch schon mit 17 Jahren die Fahrerlaubnis Klasse B oder BE erwerben. Allerdings muss bis zum 18. Geburtstag eine Begleitperson dabei sein. Diese (es dürfen mehrere sein) müssen vorher festgelegt und namentlich in den Antrag eingetragen werden. Sie müssen mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens 5 Jahren die Fahrerlaubnis Klasse B (oder 3) besitzen und dürfen maximal 3 Punkte in Flensburg haben.
Die Überprüfung kostet beim Straßenverkehrsamt 10 Euro pro Person.
Noch Minderjährige bekommen bei bestandener Prüfung erst eine Prüfbescheinigung beim Straßenverkehrsamt, die nur in Deutschland gültig ist. Mit 18 Jahren tauschen Sie die dann einfach in den Kartenführerschein um.
Der Ausbildungsverlauf ist der gleiche wie bei dem Führerschein ab 18 Jahren.