Begleitetes Fahren ab 17

In NRW darfst du seit dem 14.9.2005 auch schon mit 17 Jahren die Fahrerlaubnis Klasse B oder BE erwerben. Allerdings muss dich bis zu deinem 18. Geburtstag jemand begleiten, wenn du fährst. Die Begleitpersonen (es dürfen so viele sein, wie du magst) musst du vorher festlegen, denn du musst sie namentlich in deine Prüfbescheinigung eintragen lassen. Sie müssen mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens 5 Jahren die Fahrerlaubnis Klasse B (oder 3) besitzen und dürfen maximal 1 Punkt in Flensburg haben. Die Überprüfung durch das Straßenverkehrsamt kostet zusätzlich zur Antragsgebühr 10 Euro pro einzutragene Person.
Deine Ausbildung beginnen kannst du bereits ein halbes Jahr vor deinem 17. Geburtstag. Ansonsten läuft alles genauso ab wie bei den anderen Schülern: Theoretische Unterrichte, Fahrstunden, Sonderfahrten, Prüfung... alles gleich.
Bei bestandener Prüfung bekommst du deine Prüfbescheinigung ausgehändigt, die nur in Deutschland und seit einiger Zeit auch in Österreich gültig ist. Mit 18 Jahren tauscht du die dann einfach in deinen Kartenführerschein um. Dies solltest du möglichst zeitnah machen, da die Geltungsdauer der vorläufigen Fahrberechtigung 3 Monate nach deinem 18. Geburtstag endet.